Grabarten

Laut der in Deutschland geltenden Friedhofspflicht müssen Verstorbene auf einem Friedhof bestattet werden. Dafür werden verschiedene Formen von Gräbern angeboten, die sich in ihrer Gestaltung und Pflege unterscheiden. Eine anonyme Bestattung ist auf unseren kirchlichen Friedhöfen nicht vorgesehen.

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Man unterscheidet zwischen Wahlgräbern, Reihengräbern und Gemeinschaftsgräbern, wobei es auch innerhalb dieser Kategorien verschiedene Ausprägungen gibt.

Gräber für Erdbestattungen

  • Sargwahlgrab (Einzelstelle und Mehrfachstelle)
  • Sargreihengrab
  • Sarggemeinschaftanlage

Gräber für Urnenbestattungen

  • Urnenwahlgrab
  • Urnenreihengrab
  • Urnengemeinschaftsanlage

Besonderheiten:

  • Grabfeld für Sternenkinder auf dem Friedhof in Deuben

Sprechen Sie über Ihre Vorstellungen mit unserem freundliche Team in der Friedhofsverwaltung, sie stehn Ihnen auch in Ihren schweren Stunden zur Seite und beraten Sie gern.

Ansprechpartner: Friedhofsverwaltung