Beitragsordnung

des Fördervereins Evangelische Kirchen Freital e.V.

Auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 der Satzung des Fördervereins Evangelische Kirchen Freital e.V. (im Folgenden „Förderverein“) hat die Mitgliederversammlung am 8. Februar 2023 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:

1. Mitgliedsbeiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge dienen neben anderen finanziellen Zuwendungen dem Förderverein zur Deckung seiner Aufwendungen entsprechend den in der Satzung getroffenen Festlegungen.
  2. Die Mitglieder des Vereins zahlen folgenden Jahresbeitrag
    • Mitglied EUR 30,00
    • Schüler, Studenten, Rentner, Ehepartner EUR 20,00
    • Firmen und Institutionen EUR 200,00

2. Mehrzahlungen

Bei dem nach 1. berechneten Mitgliedsbeitrag handelt es sich um einen Sockelbetrag. Mehrzahlungen sind möglich.

3. Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. März des jeweiligen Jahres fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist auf das den Mitgliedern bekannt gegebene Vereinskonto zu überweisen. Bei einem Eintritt in den Förderverein im Laufe des Geschäftsjahres ist ein der Anzahl der vollen Monate der Mitgliedschaft entsprechender anteiliger Jahresmitgliedsbeitrag zu entrichten.

4. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Fördervereins.

5. Gültigkeit

Die Beitragsordnung ist ab dem 8. Februar 2023 gültig.