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Wir suchen Menschen, die mit ihren Gaben und Fähigkeiten unsere Kirchgemeinde in ganz verschiedenen Bereichen unterstützen.
des Fördervereins Evangelische Kirchen Freital e.V.
Auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 der Satzung des Fördervereins Evangelische Kirchen Freital e.V. (im Folgenden „Förderverein“) hat die Mitgliederversammlung am 8. Februar 2023 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
Bei dem nach 1. berechneten Mitgliedsbeitrag handelt es sich um einen Sockelbetrag. Mehrzahlungen sind möglich.
Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. März des jeweiligen Jahres fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist auf das den Mitgliedern bekannt gegebene Vereinskonto zu überweisen. Bei einem Eintritt in den Förderverein im Laufe des Geschäftsjahres ist ein der Anzahl der vollen Monate der Mitgliedschaft entsprechender anteiliger Jahresmitgliedsbeitrag zu entrichten.
Erfüllungsort ist der Sitz des Fördervereins.
Die Beitragsordnung ist ab dem 8. Februar 2023 gültig.