Beitragsordnung
des Fördervereins Evangelische Kirchen Freital e.V.
Auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 der Satzung des Fördervereins Evangelische Kirchen Freital e.V. (im Folgenden „Förderverein“) hat die Mitgliederversammlung am 8. Februar 2023 die nachfolgende Beitrags-ordnung beschlossen:
(2) Die Mitglieder des Vereins zahlen folgenden Jahresbeitrag
Mitglied EUR 30,00
Schüler, Studenten, Rentner, Ehepartner EUR 20,00
Firmen und Institutionen EUR 200,00
2. Mehrzahlungen
Bei dem nach 1. berechneten Mitgliedsbeitrag handelt es sich um einen Sockelbetrag. Mehrzahlungen sind möglich.
1. Mitgliedsbeiträge
(1) Die Mitgliedsbeiträge dienen neben anderen finanziellen Zuwendungen dem Förderverein zur Deckung seiner Aufwendungen entsprechend den in der Satzung getroffenen Festlegungen.(2) Die Mitglieder des Vereins zahlen folgenden Jahresbeitrag
Mitglied EUR 30,00
Schüler, Studenten, Rentner, Ehepartner EUR 20,00
Firmen und Institutionen EUR 200,00
2. Mehrzahlungen
Bei dem nach 1. berechneten Mitgliedsbeitrag handelt es sich um einen Sockelbetrag. Mehrzahlungen sind möglich.