Sammlungen in den Kirchen und zum Ausgang des Gottesdienstes

  • Potschappel: für Bauaufgaben an der Emmauskirche
  • Döhlen: Bauaufgaben an der Lutherkirche und Umbau der Kirche zum Gemeinde- und Begegnungszentrum
  • Deuben: Bauaufgaben an der Christuskirche/Dacherneuerung
  • Hainsberg: Restaurierung der Orgel in der Hoffnungskirche 
  • Somsdorf: Bauaufgaben an der Georgenkirche, Erhaltung des Pfarrhauses

Kirchgeld

Das Kirchgeld wird in unserer Landeskirche seit 1990 auf der Grundlage des staatlichen und kirchlichen Kirchensteuerrechts neben der Landeskirchensteuer als sog. Ortskirchensteuer erhoben. Ortskirchensteuer und Landeskirchensteuer sind Kirchensteuern und können unbeschränkt als Sonderausgaben mit der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das Kirchgeld kommt zu 100 % der Kirchgemeinde vor Ort zugute und steht dort zur Stärkung der kirchgemeindlichen Arbeit zur Verfügung. 

Das Kirchgeld ist keine unverhältnismäßige Abgabe. Jedes Kirchgemeindeglied ab dem 16. Lebensjahr kann und soll damit zur Finanzierung der kirchgemeindlichen Arbeit beitragen. Der Mindestbetrag liegt bei 6 Euro pro Jahr. Die tabellarische Staffelung erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit; die Freigrenzen des Einkommensteuerrechts kommen systemkonform nicht zur Anwendung. Eine das Existenzminimum gefährdende Kirchgeldschuld ist bei einem Kirchgeldsatz von 0,3 % der jährlich verbleibenden Einnahmen nicht denkbar. Da das Kirchgeld - anders als die Landeskirchensteuer - von der Kirchgemeinde erhoben wird und auch dort verbleibt, liegt keine Doppelbesteuerung vor. Dennoch kann man, wenn man die Notwendigkeit dieser Einnahme für die eigene Kirchgemeinde nicht nachvollziehen will, die gezahlte Landeskirchensteuer auf das zu entrichtende Kirchgeld anrechnen lassen.

Aufgrund des spezifischen Erhebungsverfahrens findet kein Einzug statt. Das Erhebungsverfahren auf Grundlage einer gewissenhaften Selbsteinschätzung ist einfach und für die Kirchgemeinden mit vergleichsweise geringem Verwaltungsaufwand leistbar. (Quelle: www.evlks.de)

Bankverbindungen

Kirchgeld
Kontoinhaber: Ev.-Luth. Kirchgemeinde Freital, KD-Bank LKG Sachsen IBAN DE31 3506 0190 1657 6010 19 BIC GENO DED1 DKD
Verwendungszweck: Kirchgeldnummer und Name

Friedhof
Kontoinhaber: Ev.-Luth. Kirchgemeinde Freital, KD-Bank LKG Sachsen IBAN: DE11 3506 0190 1623 2300 11 BIC GENO DED1 DKD
Verwendungszweck: Grabstellennummer, Nummer Gebührenbescheid, Name Grabstelleninhaber

Sonstige Überweisungen: (Kirche, Gemeinderüstzeit, Spende…)
Kontoinhaber: Kassenverwaltung Pirna, KD-Bank LKG Sachsen IBAN: DE11 3506 0190 1617 2090 27 BIC GENO DED1 DKD
Verwendungszweck: RT 0852 und Angabe wofür das Geld verwendet werden soll

Spendenbescheinigungen werden ausgestellt.

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